Satzung
der Kyffhäuser Kameradschaft Rühen in der Fassung vom
09.01.2016 |
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§ 1 Name und Sitz |
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Der Verein führt den Namen “ Kyffhäuserkameradschaft Rühen “ , Im weiterem Verlauf als KK. Rühen bezeichnet. Er hat seinen Sitz in Rühen und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Braunschweig eingetragen(VR 100306) Die KK. Rühen wurde am 04.11.1882 gegründet und am 06.10.1951 und 02.04.1952 neu gegründet. Sie ist Mitglied des Kyffhäuserbundes Landesverband Südhannover – Braunschweig e. V. Der Kyffhäuserbund e. V. hat seinen Sitz in Wiesbaden. |
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§ 2 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit |
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Vereinszweck und Gemeinnützigkeit 2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche 3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die 4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder 5. Aus der Verpflichtung zum Grundgesetz und zur freiheitlich – demokratischen 6. Zweck des Vereins ist: a) die Gewährung von Freiplätzen in den Erholungsheimen des Deutschen Kameradenwerkes, b) die Pflege der örtlichen Kriegsgräbergedenkstätte und der jährlichen Haussammlung c) das Betreiben von Schießen als Leistungssport. Die KK. Rühen hält regelmäßig d) durch die Sammlung von Kleidung, Brillen, Spielzeug usw. zugunsten karitativer |
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§ 3 Mitgliedschaft |
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1.) Die in der KK. Rühen zusammengefaßten Einzelmitglieder sind gleichzeitigMitglieder 2.) Die Aufnahme der Mitglieder obliegt der KK. Rühen. Sie kann die Aufnahme ohne 3.) Die Mitgliedschaft kann erworben werden : a.) von jedem deutschen Soldaten und Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht, b.) jeder unbescholtenen Person, die sich zu den Aufgaben und Zielen des Kyffhäuserbundes 4.) Alle Einzelmitglieder haben eine mit ihrer Unterschrift unter die versehene 5.) Zu Ehrenmitgliedern der KK. Rühen kann der Vorstand Persönlichkeiten ernennen, die |
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§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft |
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1.) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluß oder die Auflösung der KK. 2.) Die Austrittserklärung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils 3.) Der Ausschluß eines Mitgliedes kann erfolgen: a.) bei erheblicher Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser Satzung, b.) Nichtbefolgung von Beschlüssen der zuständigen Organe, c.) Verbandswidrigen Verhalten d.) Rückstand mit der Beitragszahlung von mehr als drei Monaten . 4.) In Fällen, in denen das Gesamtinteresse des Kyffhäuserbundes berührt wird, kann der 5.) Gegen die Entscheidung über den Ausschluß zu 3. Und 4. Ist die Berufung beim |
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§ 5 Streitfälle |
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Über Streitfälle von Mitgliedern der KK. Rühen untereinander, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben, entscheidet ein zu wählender Schlichtungsausschuß. Ansonsten gilt die Satzung des Landesverbandes. |
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§ 6 Organe |
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Organe der Kameradschaft sind : Die Hauptversammlung. Der Vorstand. |
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§ 7 Hauptversammlung |
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1.) Die Hauptversammlung ist Vollversammlung im Sinne des §§ 32 BGB . Der Vorsitzende 2.) Jedes anwesende Mitglied der Hauptversammlung ist stimmberechtigt. 3.) Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung muß enthalten : a.) Wahl des Versammlungsleiters, sofern der Vorsitzende von seinem Recht der b.) Erstattung des Geschäftsberichtes für das abgelaufene Geschäftsjahr. c.) Berichterstattung über Rechnungslegung und Kassenprüfung. d.) Entlastung des Vorstandes. e.) Beratung der vorliegenden Anträge. f.) Wahl der in § 8 Ziffer 1 genannten Mitglieder des Vorstandes, falls deren Geschäftszeit g.) Wahl dreier Rechnungsprüfer, falls deren Amtszeit abgelaufen ist. Sie dürfen dem 4.) Zur Stellung von Anträgen für die Tagesordnung der Hauptversammlung ist jedes 5.) Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt, 6.) Über den Ablauf der Hauptversammlung ist ein Protokoll zu fertigen. Das Protokoll ist 7.) Monatsvesammlungen zur Förderung der Kameradschaft können nach Bedarf vom |
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§ 8 Der Vorstand |
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1.) Der Vorstand besteht aus : Dem Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer, der Frauenreferentin dem Schießwart dem Jugendwart 2.) Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden : Der Vorsitzende, der stellv. Vorsitzende und der Schriftführer. Zur Vertretung der Kameradschaft sind jeweils zwei Mitglieder dieses Vorstandes 3.) Alle Mitglieder des Vorstandes werden auf 2 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist 4.) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte nach Maßgabe der Beschlüsse der 5.) Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist Ehrenamtlich. Sie haben lediglich Anspruch auf 6.) Der Vorstand ist vom Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich 7.) Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, darunter |
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§ 9 Kassenprüfer |
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Die Kassenprüfer werden von der Hauptversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Sie prüfen die Jahresrechnug und erstatten der Hauptversammlung hierüber Bericht. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Protokoll festzuhalten. |
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§ 10 Beiträge |
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1.) Die Höhe der Beiträge wird von der Hauptversammlung festgelegt. 2.) Die Beitragsanteile des Landesverbandes und des Kyffhäuserbundes sind jährlich |
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§ 11 Ehrenvorsitzender |
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Besondere Verdienste für die KK. Rühen können durch die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden gewürdigt werden. Die Ernennung erfolgt durch die Hauptversammlung. Der Ehrenvorsitzende hat in der Hauptversammlung und im Vorstand weder Sitz noch Stimme. |
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§ 12 Geschäftsjahr |
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Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | ||
§13 Satzungsänderung |
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Zu einer Satzungsänderung ist eine Mehrheit von zwei Drittel, zu einer Änderung des Satzungszweck und der Aufgaben der KK. Rühen ( § 2 u. 3 der Satzung ) eine Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder der Hauptversammlung erforderlich. |
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§ 14 Auflösung der Kameradschaft |
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1.) Über die Auflösung der Kameradschaft kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen 2.) Bei Beschlußunfähigkeit ist die Hauptversammlung erneut gem. § 8 Ziffer 1 als 3.) Die Absicht zur Auflösung der Kameradschaft muß dem Landesverband 2 Monate vor 4.) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke 5.) Mit der Auflösung der Kameradschaft verliert die KK. Rühen mit ihren Mitgliedern a) Die Kameradschaft : c.) Die Mitglieder : |
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Schlussbemerkung: | ||
Die personalbestimmenden Begriffe dieser Satzung gelten auch in jeweils anderer Form ( männlich/weiblich oder weiblich/männlich). |
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Rühen, den 09.01.2016 | ||
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Schriftführer Kurt Reum Dominik Ühleke Fred Lathan |